agb_d.htm, updated: 04 MAY 2010
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
der Firma Schulze Elektronik GmbH
Schulze Elektronik GmbH
Prenzlauer Weg 6
64331 Weiterstadt
Telefon: +49 (0) 6150-1306-5
Telefax: +49 (0) 6150-1306-99
E-Mail: verkauf@schulze-elektronik-gmbh.de
Amtsgericht Darmstadt,
Handelsregister-Nr. HR B 5616
Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE 160019328
Geschäftsführer: Matthias Schulze, Dipl.-Ing.
I.
Geltungsbereich
1.
Diese
Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
der Firma Schulze Elektronik GmbH (nachfolgend „SCHULZE ELEKTRONIK“), und ihren
Kunden für die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen.
2.
Von nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gilt der Abschnitt II.
ausschließlich für Geschäfte mit Verbrauchern. Verbraucher ist jede
natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden kann.
3.
Für Unternehmer gelten ausschließlich die im Abschnitt III. aufgeführten
Verkaufs- und Lieferbedingungen für Unternehmer. Hierunter fallen
insbesondere die bei Schulze als Unternehmer gelisteten Wiederverkäufer
(umgangssprachlich: Modellbau-Händler).
II. Allgemeine Verkaufs- und
Lieferbedingungen für Verbraucher
II. 1. Angebot und
Angebotsunterlagen
(a)
Die Darstellung des Sortiments von SCHULZE ELEKTRONIK auf Internetseiten, in
Katalogen oder in der Auslage stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern
eine unverbindliche Offerte dar.
(b)
Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die angegebenen Preise
einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, jedoch ausschließlich Versandkosten
und sonstiger Nebenleistungen (wie Schulung, Installation, gesondertes Zubehör,
Software usw.).
(c)
Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware durch Absendung oder Übergabe
aller abgefragten Angaben. Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein
bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn SCHULZE ELEKTRONIK das
Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Zusendung der Ware oder individuelle
Auftragsbestätigung. Automatisch versandte Bestätigungen über den Erhalt einer
Bestellung dienen lediglich der Information des Kunden und stellen keine
Vertragsannahme dar.
(d)
SCHULZE ELEKTRONIK ist berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen
anzunehmen.
(e)
Vorstehendes gilt nicht für die Abwicklung von Rechtsgeschäften über
Online-Marktplätze und/oder Online-Auktionen. Hier gelten hinsichtlich des
Vertragsschlusses jeweils ausschließlich die AGB des jeweiligen Marktplatz- oder
Auktionsbetreibers.
II. 2. Fälligkeit , Aufrechnung
(a)
Soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb
von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung netto zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist
der Eingang der vollständigen Zahlung auf einem unserer Konten.
(b)
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
II. 3.
Lieferung
(a)
Lieferungen erfolgen europaweit. Soweit nicht anders angegeben oder vollzogen,
erfolgt die Lieferung in der Regel innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang der
Bestellung.
(b)
Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.
II. 4.
Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe
von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der
Sache widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag nach Erhalt der
Belehrung, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt sämtliche nach dem Fernabsatzrecht
erforderlichen Informationen erhalten und wir sämtliche für den
elektronischen Geschäftsverkehr spezifischen Pflichten erfüllt haben. Bei
einer Warenlieferung beginnt die Frist erst am Tag nach dem Erhalt der Ware
zu laufen, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt die Belehrung erhalten und wir
unsere vorgenannten Pflichten erfüllt haben. Zur Wahrung der Frist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu
richten an: Schulze Elektronik GmbH, Prenzlauer Weg 6, 64331 Weiterstadt,
e-mail: verkauf@schulze-elektronik-gmbh.de.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr
zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30
Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Bitte frankieren Sie
Pakete ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den
Portobetrag dann umgehend.
Ihre Schulze Elektronik GmbH
II. 5.
Mängelhaftung
(a)
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit Übergabe
der Ware.
(b)
Bei gebrauchten Kaufgegenständen beträgt die Verjährungsfrist für
Mängelansprüche ein Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(c)
Der Kunde verpflichtet sich, vor der Einsendung mangelhafter Ware auf eigene
Kosten eine vollständige Datensicherung durchzuführen.
II. 6.
Eigentumsvorbehaltssicherung
(a)
SCHULZE ELEKTRONIK behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
(b)
Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere
ist er verpflichtet, die Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen gemäß (a) auf
eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert
zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss
der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(c)
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde SCHULZE
ELEKTRONIK unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
II. 7.
Datenschutz
(a)
Zur Auftragsabwicklung speichert SCHULZE ELEKTRONIK die personenbezogenen Daten
und gibt sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Der Kunde stimmt dieser
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
(b)
Der Vertragstext wird gespeichert und ist auch nach Vertragsschluss einsehbar.
(c)
Der Kunde kann der oben genannten Nutzung und/oder Verarbeitung seiner Daten
jederzeit durch Mitteilung an: Schulze Elektronik GmbH, Prenzlauer Weg 6, 64331
Weiterstadt widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des
Widerspruchs bzw. Widerrufs werden die hiervon betroffenen Daten nicht mehr
genutzt und verarbeitet.
II. 8.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
(a)
Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist
der Geschäftssitz von SCHULZE ELEKTRONIK Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.
(b)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts
ist ausgeschlossen.
III. Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen für Unternehmer
III. 1. Angebot und
Angebotsunterlagen
(a)
Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann,
wenn diese von SCHULZE ELEKTRONIK schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch
dann, wenn SCHULZE ELEKTRONIK in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender
AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(b)
Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die angegebenen Preise der
jeweils gültigen Händler-Preisliste ausschließlich Versandkosten. Die
Darstellung des Sortiments von SCHULZE ELEKTRONIK auf Internetseiten, in
Katalogen oder in der Auslage stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern
eine unverbindliche Offerte dar.
(c)
Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware/Dienstleistung durch Absendung
oder Übergabe aller abgefragten Angaben. Die vom
Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt
zustande, wenn SCHULZE ELEKTRONIK das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch
Auslieferung oder individuelle Bestätigung. Automatisch versandte
Bestellbestätigungen dienen lediglich der Information des Kunden und stellen
keine Vertragsannahme dar.
(d)
SCHULZE ELEKTRONIK ist berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen
anzunehmen.
(e)
Wir behalten uns vor, eine gegenüber unserem Angebot in Preis und Qualität
gleichwertige Leistung zu erbringen und im Falle von Nichtverfügbarkeit nicht zu
liefern / zu leisten.
(f)
Vorstehendes gilt nicht für die Abwicklung von Rechtsgeschäften über
Online-Marktplätze und/oder Online-Auktionen. Hier gelten hinsichtlich des
Vertragsschlusses jeweils ausschließlich die AGB des jeweiligen Marktplatz- oder
Auktionsbetreibers.
III. 2.
Fälligkeit und Aufrechnung
(a)
Für die bei SCHULZE ELEKTRONIK gelisteten Modellbau-Händler sind unsere
Rechnungen innerhalb von 30, für alle übrigen Unternehmer innerhalb von zehn
Tagen nach Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der
Eingang der vollständigen Zahlung auf einem unserer Konten.
(b)
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(c)
Ein Abzug von Skonto auf Produkt-Verkaufs-Rechnungen steht ausschließlich den
bei SCHULZE ELEKTRONIK gelisteten Modellbau-Händlern zu, wenn der Betrag
innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungsstellung auf einem unserer Konten gutgeschrieben ist.
III. 3.
Lieferzeit
(a)
Soweit nicht anders angegeben oder vollzogen, erfolgt die Lieferung in der Regel
innerhalb von dreißig Werktagen nach Eingang der Bestellung.
(b)
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des
nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(c)
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(d)
Sofern die Voraussetzungen von (c) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt
auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist.
(e)
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende
Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376
HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge
eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu
machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall
geraten ist.
(f)
Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug
auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer
von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
(g)
Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu
vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(h)
Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug
im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des
Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
(i)
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben unberührt.
III. 4.
Gefahrenübergang
(a)
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab
Werk“ vereinbart.
(b)
Wir senden in der Regel transportversichert; die insoweit anfallenden Kosten
trägt der Kunde.
III. 5.
Mängelhaftung
(a)
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
ist.
(b)
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist SCHULZE ELEKTRONIK nach eigener
Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer
neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist SCHULZE
ELEKTRONIK verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu
tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem
anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(c)
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,
Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(d)
SCHULZE ELEKTRONIK haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit SCHULZE ELEKTRONIK keine
vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(e)
SCHULZE ELEKTRONIK haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft
eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
(f)
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
(g)
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung
ausgeschlossen.
(h)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet ab
Gefahrenübergang.
(i)
Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB
bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der
mangelhaften Sache.
III. 6.
Gesamthaftung
(a)
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als unter III. 5. vorgesehen, ist
– ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs –
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus
Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder
wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die
Haftung wegen vorsätzlichen Handelns bleibt hiervon unberührt.
(b)
Die Begrenzung nach (a) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf
Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(c)
Soweit die Schadensersatzhaftung SCHULZE ELEKTRONIK gegenüber ausgeschlossen
oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen von SCHULZE ELEKTRONIK.
III. 7. Eigentumsvorbehaltssicherung
(a)
SCHULZE ELEKTRONIK behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SCHULZE ELEKTRONIK berechtigt, die
Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch SCHULZE
ELEKTRONIK liegt ein Rücktritt vom Vertrag. SCHULZE ELEKTRONIK ist nach
Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf
die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten –
anzurechnen.
(b)
Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere
ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und
Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten
rechtzeitig durchführen.
(c)
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde SCHULZE
ELEKTRONIK unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit SCHULZE ELEKTRONIK
Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,
SCHULZE ELEKTRONIK die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage
gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
(d)
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
verkaufen; er tritt SCHULZE ELEKTRONIK jedoch bereits jetzt alle Forderungen in
Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich MwSt) der Forderung ab, die ihm aus
der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar
unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft
worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der
Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von SCHULZE ELEKTRONIK, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. SCHULZE ELEKTRONIK verpflichtet sich
jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs
oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist
aber dies der Fall, so kann SCHULZE ELEKTRONIK verlangen, dass der Kunde SCHULZE
ELEKTRONIK die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle
zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt
und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(e)
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für
SCHULZE ELEKTRONIK vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, SCHULZE
ELEKTRONIK nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt SCHULZE
ELEKTRONIK das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende
Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte
Kaufsache.
(f)
Wird die Kaufsache mit anderen, SCHULZE ELEKTRONIK nicht gehörenden Gegenständen
untrennbar vermischt, so erwirbt SCHULZE ELEKTRONIK das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich
MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.
Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache
anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde SCHULZE ELEKTRONIK
anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für SCHULZE ELEKTRONIK.
(g)
SCHULZE ELEKTRONIK verpflichtet sich, die SCHULZE ELEKTRONIK zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der
realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als
10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt SCHULZE
ELEKTRONIK.
III. 8.
Datenschutz
(a)
Zur Auftragsabwicklung speichert SCHULZE ELEKTRONIK die personenbezogenen Daten
und gibt sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Der Kunde stimmt dieser
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
(b)
Der Vertragstext wird gespeichert und kann auch nach Vertragsschluss noch
eingesehen werden. Der Kunde kann der oben genannten Nutzung und / oder
Verarbeitung seiner Daten jederzeit durch Mitteilung an: Schulze Elektronik
GmbH, Prenzlauer Weg 6, 64331 Weiterstadt widersprechen bzw. seine Einwilligung
widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs werden die hiervon
betroffenen Daten nicht mehr genutzt und verarbeitet.
III. 9.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
(a)
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von SCHULZE ELEKTRONIK
Gerichtsstand; SCHULZE ELEKTRONIK ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an
seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(b)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts
ist ausgeschlossen.
Stand: 04. Mai 2010
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